Bitte lesen Sie sich unsere AGB's genau durch!
Bestellen Sie nur, wenn Sie damit einverstanden sind!
1. Grundlagen Es gelten für alle Angebote, Vereinbarungen, die gesamte
Geschäftsbeziehung und Vertragsabwicklung zwischen der Firma Jörg Jonscher
(im folgenden Firma genannt) und ihren Kunden die folgenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB). Abweichende Vereinbarungen sind nur
dann verbindlich, wenn sie von der Firma schriftlich bestätigt sind. Dies
gilt auch für etwaige abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden. Die AGB
gelten bei Erstkunden mit Zustandekommen des Vertrags, sonst bereits bei der
Bestellung als vereinbart.
2. Bestellung Verträge kommen zustande durch schriftliche
Auftragsbestätigung der Firma oder durch Auslieferung der bestellten Waren
oder Zusammenstellung der Sendung. Die Entgegennahme der Bestellung ist noch
kein Vertragsabschluß. Wird ein Auftrag durch Auslieferung oder
Zusammenstellung der Waren angenommen, so gilt die Bestellung als so
vereinbart, wie die Sendung beim Kunden eintrifft, wenn der Kunde nicht
binnen 10 Tagen nach Zugang der Sendung die Unrichtigkeit der Sendung rügt.
Die Firma muß mit der Sendung auf den Beginn dieser Frist und auf die
Wirkung ihrer Versäumung hinweisen.
3. Lieferung Verbindliche Liefertermine werden nicht vereinbart.
Liefertermine sind vielmehr unverbindliche Hinweise darauf, wann die
Lieferung vorgesehen ist. Die Firma übernimmt daher keinerlei Gewähr für die
Einhaltung dieser Termine. Sie haftet insbesondere nicht für Schäden, die
dadurch entstehen, daß der Kunde auf die Einhaltung dieser Termine vertraut.
Die Firma behält sich vor, die Auslieferung der Waren in Teillieferungen
vorzunehmen. Bei gleichartigen Erzeugnissen übernimmt die Firma keine Gewähr
für die Menge der lieferbaren Waren. Sie behält sich insbesondere vor, eine
geringere Menge als die vereinbarte zu liefern, wenn die vorhandenen Waren
zur Berücksichtigung aller eingegangenen Bestellungen nicht ausreicht. In
diesem Fall wird die Firma die Bestellungen der Reihenfolge ihres Eingangs
nach berücksichtigen; ein Rechtsanspruch hierauf seitens des Kunden besteht
nicht. Hat der Kunde kein Interesse an der geringeren Menge und fällt der
Firma grobes Verschulden oder Vorsatz zur Last, so kann der Kunde nach den
gesetzlichen Vorschriften zurücktreten oder Schadensersatz wegen
Nichterfüllung verlangen. Die Firma übernimmt auch keine Gewähr dafür, daß
gleichartige Erzeugnisse überhaupt noch lieferbar sind. Sind die bestellten
Waren nicht mehr lieferbar, so kann die Firma vom Vertrag zurücktreten. Dem
Kunden steht nur dann Schadensersatz zu, wenn der Firma grobes Verschulden
oder Vorsatz zur Last fällt.
4. Lieferverzug Da keine verbindlichen Liefertermine vereinbart werden,
ist vor der ersten Mahnung des Kunden eine Lieferungsaufforderung
erforderlich. Diese muß schriftlich erfolgen und zur Lieferung eine Frist
von mindestens zwei Wochen setzen. Die Mahnung des Kunden darf erst
erfolgen, nachdem diese Lieferfrist verstrichen ist. Einer
Lieferungsaufforderung bedarf es nicht, wenn die Verzögerung von der Firma
zu vertreten ist. Verbindet der Kunde mit der Mahnung eine Fristsetzung mit
der Androhung, nach Ablauf der Frist die Leistung der Firma abzulehnen, so
muß diese Frist weitere zwei Wochen betragen. Der Kunde ist nur dann zum
Rücktritt oder zur Forderung von Schadensersatz berechtigt, wenn der Firma
bei der Verzögerung grobes Verschulden oder Vorsatz zur Last fällt.
5. Zahlung Alle Rechnungen sind, wenn nicht Vorkasse oder Barzahlung
vereinbart ist, mit Zahlungsziel 30 Tage nach Rechnungsdatum netto Kasse
fällig oder bei 10 Tage nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto-Abzug. Zu
Teilzahlungen ist der Kunde nicht berechtigt. Wechsel werden nicht
angenommen; per Scheck bezahlte Forderungen gelten erst mit der
unwiderruflichen Gutschrift als erfüllt. Die Firma darf alle Lieferungen
auch aus anderen Verträgen an den Kunden verweigern, sobald dieser das
Zahlungsziel überschritten hat. In diesem Fall muß die Firma ihre
Lieferungen erst dann wieder aufnehmen, wenn nicht nur der rückständige
Betrag, sondern auch alle anderen von der Firma zu liefernden Waren im
voraus bezahlt sind. Der Kunde darf nur mit solchen Forderungen aufrechnen,
die unbestritten oder rechtskräftig sind.
6. Mahnung Für jede Mahnung der Firma an einen Kunden außer der ersten
Mahnung wird eine Mahngebühr von Euro 5,- vereinbart, die der Kunde zu
tragen hat. Nimmt der Kunde bereitgestellte (oder versendete) Ware nicht ab,
so kann die Firma nach einer Fristsetzung von zwei Wochen Schadensersatz
wegen Nichterfüllung in Höhe von 10% des Kaufpreises verlangen, ohne einen
konkreten Schaden nachweisen zu müssen. Dasselbe gilt, wenn die Firma nach
anderen Vorschriften zur Forderung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung
berechtigt ist. Beide Parteien sind berechtigt, einen höheren oder
niedrigeren Verzugsschaden nachzuweisen; in diesem Fall hat der Kunde diesen
Schaden zu ersetzen.
7. Preisbindung Es gelten die Ladenverkaufspreise bei Auftragsannahme
abzüglich etwaiger Rabatte für Wiederverkäufer und etwaiger Rabatte wegen
großer Mengen. Die Kunden sind verpflichtet, bei Wiederverkauf die
festgesetzten Ladenpreise einzuhalten, bzw. ihre Abnehmer hierzu zu
verpflichten, wenn die Waren der Preisbindung unterliegen.
8. Versand Die gekauften Waren sind grundsätzlich bei der Firma
abzuholen. Auf Verlangen des Kunden versendet die Firma die Waren zu
folgenden Bedingungen: Die Versendung der Waren erfolgt unfrei. Porto,
Verpackung und andere Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Die Gefahr geht auf
den Kunden über, sobald die Waren dem Transportunternehmen, der Post, der
Spedition oder einer anderen Beförderungsperson übergeben sind. Die Firma
haftet danach nicht mehr für zufälligen Untergang oder zufällige
Verschlechterung sowie für Transportschäden oder Verlust, die von einer
Beförderungsperson zu vertreten sind.
9. Eigentumsvorbehalt Vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
geht das Eigentum an den gelieferten Waren nicht auf den Kunden über. Das
Eigentum wird auch dann noch vorbehalten, wenn der Kaufpreis zwar bezahlt,
aber noch andere Forderungen der Firma gegen den Kunden offen sind. Dem
Kunden ist die Weiterveräußerung der Waren im normalen Geschäftsverkehr
gestattet; hierzu zählen nicht die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung.
Der Kunde tritt seine Kaufpreisforderung gegenüber seinen Kunden aus dem
Wiederverkauf an die Firma ab. Diese nimmt die Abtretung an. Ungeachtet des
Einziehungsrechtes der Firma ist der Kunde zur Einziehung berechtigt,
solange er seinen Verpflichtungen gegenüber der Firma nachkommt und nicht in
Vermögensverfall gerät. Der Kunde hat auf Verlangen der Firma die zur
Einziehung der abgetretenen Forderungen nötigen Angaben zu machen und dem
Drittschuldner die Abtretung anzuzeigen. Verliert die Firma ganz oder
teilweise ihr Eigentum an den gelieferten Waren durch Verbindung,
Vermischung oder Verarbeitung o.ä., so überträgt hiermit der Kunde das
Eigentum an die Firma zurück. Wenn auf die gelieferten Waren oder auf die
abgetretenen Forderungen die Zwangsvollstreckung gegen den Kunden betrieben
wird, muß dieser die Firma sofort ausreichend unterrichten, damit diese ihre
Rechte wahrnehmen kann. Der Kunde haftet in diesem Fall für die Kosten einer
Drittwiderspruchsklage. Die Firma verpflichtet sich, das Eigentum an den
gelieferten Waren auf den Käufer zu übertragen oder nach ihrer Wahl die
Forderungen zurück abzutreten, soweit der Wert der Sicherung die offen
stehenden Forderungen der Firma um 20% übersteigt.
10. Mängelhaftung Offensichtliche Mängel der Waren muß der Kunde binnen
15 Tagen nach Erhalt der Waren der Firma schriftlich anzeigen. Tut er dies
nicht, so ist eine Gewährleistung für diese Mängel ausgeschlossen. Für die
Rechtzeitigkeit der Anzeige kommt es auf den Zugang bei der Firma an. Bei
Mängeln, die von der Firma zu vertreten sind, kann der Kunde nur
Nachlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Ware, nicht jedoch Wandlung
oder Minderung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Erfolgt
die Nachlieferung in angemessener Zeit nicht, so stehen dem Kunden die
gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Ein vertragliches Rücktritts-,
Umtausch- oder Rückgaberecht wird dem Kunden nicht eingeräumt. Zusicherungen
der Firma bedürfen der Schriftform; mündliche Zusicherungen sind unwirksam.
Die Firma haftet auch deliktisch nur für Schäden, die durch grobes
Verschulden oder Vorsatz verursacht sind. Soweit hier oder in anderen
Bestimmungen der AGB die Haftung der Firma auf grobes Verschulden oder
Vorsatz beschränkt ist, gilt dies auch für Erfüllungsgehilfen der Firma.
11. Gerichtsstand Für Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der
Bundesrepublik Deutschland haben, oder die ihren allgemeinen Gerichtsstand
dort durch Wegzug verlieren, gilt Bernau als Gerichtsstand für beide Teile.
Dasselbe gilt für Vollkaufleute, juristische Personen, des öffentlichen
Rechts sowie öffentlichrechtliche Sondervermögen. Für das gesamte
Geschäftsverhältnis zwischen den Parteien gilt das deutsche Recht.
Seitenanfang |
|
|